
Auf fast jedem Inseratsfoto ist ein Kennzeichen zu sehen, wenn niemand es abdeckt. Ob das ein Datenschutzthema ist, beantworten in Deutschland die Datenschutzaufsichtsbehörden und das Straßenverkehrsgesetz. Dieser Artikel fasst zusammen, was sie veröffentlicht haben, und was daraus für Ihre Fahrzeugfotos folgt.
Er gilt für Händler in Deutschland. In Österreich und der Schweiz sind andere Behörden zuständig. Er ist keine Rechtsberatung.
Ist ein Kennzeichen ein personenbezogenes Datum?
Die deutschen Aufsichtsbehörden behandeln es so. Die Datenschutzkonferenz (DSK), das gemeinsame Gremium der Datenschutzaufsicht von Bund und Ländern, schreibt in ihrem Positionspapier zu Dashcams vom 28. Januar 2019, dass solche Kameras „personenbezogene Daten, wie Kennzeichen der anderen Verkehrsteilnehmer“ erheben.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hält in seinen FAQ zu Dashcams (Stand Juni 2024) fest, dass Gerichte schon vor der DSGVO die Auffassung der Aufsicht bestätigt haben, „dass auch Fahrzeugkennzeichen als personenbezogenes Datum zu qualifizieren sind“.
Der Grund steht im Straßenverkehrsgesetz. Nach § 39 StVG übermittelt die Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt unter anderem Name und Anschrift des Halters, wenn jemand das Kennzeichen angibt und darlegt, dass er die Daten für Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr benötigt. Auf dem Schild steht kein Name, aber das Kennzeichen führt zu einer Person.
Eine Aussage, die eigens für Händlerinserate gilt, haben wir bei den deutschen Aufsichtsbehörden nicht gefunden. Die zitierten Stellen betreffen Aufnahmen aus dem Straßenverkehr. Dass sich über ein Kennzeichen der Halter ermitteln lässt, hängt aber nicht davon ab, wer das Foto macht.
Wessen Kennzeichen ist auf Ihrem Foto?
Für einen Händler kommt es darauf an, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.
- Auf Ihren Betrieb zugelassen, etwa ein Vorführwagen: Das Kennzeichen führt zu Ihrem Unternehmen, nicht zu einer Privatperson. Bei einem Einzelunternehmen steht hinter dem Firmennamen allerdings ein Mensch.
- Noch auf den Vorbesitzer zugelassen, etwa ein Fahrzeug aus einer Inzahlungnahme, das mit seinen Kennzeichen auf den Hof kommt: Über dieses Kennzeichen lässt sich eine Privatperson ermitteln, die mit Ihrem Inserat nichts mehr zu tun hat.
- Andere Fahrzeuge im Bild, zum Beispiel Kundenfahrzeuge auf dem Hof oder parkende Autos an der Straße: Das ist genau der Fall, den die Aufsicht beschreibt, nämlich Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer.
Beim Fotografieren ist oft nicht klar, welcher Fall vorliegt. Die einfachste Regel ist deshalb, jedes Kennzeichen vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen.
Was die Aufsicht zur Veröffentlichung sagt
Zur Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen schreibt der Landesbeauftragte in Niedersachsen (Frage 7 seiner FAQ): Enthält eine Veröffentlichung „erkennbare Personen oder Fahrzeugkennzeichen“, liegt darin ein zusätzlicher Verstoß. Er nennt auch den Ausweg: „Eine Verpixelung der Kennzeichen, Personen und eventueller Aufschriften/Aufdrucke auf Fahrzeugen vor der Veröffentlichung führt zwar grundsätzlich zu einer Anonymisierung bei der Weiterverbreitung.“
Für Ihre Fotos heißt das: Ein Kennzeichen, das vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht wurde, gibt nichts mehr preis. Dafür muss es tatsächlich unlesbar sein.
Welche Behörde für Ihren Betrieb zuständig ist, regelt § 40 BDSG: Unternehmen beaufsichtigt die Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Bei einer konkreten Frage ist sie die richtige Adresse.
So gehen Sie bei Inseratsfotos vor
- Machen Sie jedes Kennzeichen unkenntlich, bevor ein Foto online geht. Dann muss niemand im Team für jedes Fahrzeug einzeln entscheiden.
- Prüfen Sie das Ergebnis in voller Größe. Eine leichte Unschärfe kann auf einem hochauflösenden Foto lesbar bleiben.
- Denken Sie an alle Ansichten. Front, Heck und Schrägansichten zeigen das Kennzeichen, Detailfotos vom Heck oft auch.
- Achten Sie auf den Hintergrund. Fremde Kennzeichen und erkennbare Personen gehören genauso wenig ins Inserat.
- Bleiben Sie einheitlich. Wenn jedes Fahrzeug gleich behandelt wird, wirkt Ihr Bestand geordnet, und kein Foto rutscht durch.
Wie die verschiedenen Arten, ein Kennzeichen unkenntlich zu machen, im Inserat aussehen, vergleicht unser Artikel Kennzeichen verpixeln oder abdecken.
Kennzeichen abdecken mit Motuva
Wenn Sie in Motuva ein Kennzeichen-Logo hinterlegen, deckt Motuva auf jeder neuen Anzeige das Kennzeichen ab, auf jedem Foto, auf dem es eines findet: mit einem Schild, das Ihr Logo trägt, in Weiß, Gelb oder Schwarz. Soll auf einem einzelnen Foto das echte Kennzeichen zu sehen sein, stellen Sie dort das Kennzeichen-Cover auf Sichtbar. Mehr dazu auf der Seite Kennzeichen.
Nur ein einzelnes Foto? Mit dem kostenlosen Tool machen Sie ein Kennzeichen ohne Anmeldung unkenntlich.
Kostenlos starten: 20 Bilder im Monat im Free-Plan, ohne Kreditkarte.
Stand der zitierten Quellen: Oktober 2026. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

